Leitungsorgane des Kirchenkreises sind die Kreissynode, der Kreiskirchenrat und die/der Superintendent/in. In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. Die Kreissynode wird geleitet vom Präsidium. Präses ist Matthias Albrecht aus Tangermünde. Ihm zur Seite stehen als Vizepräsides Michaela Möbius (Schönhausen) und Detlef Frobel (Stendal). Die Kreissynode fördert die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis und hat im Rahmen der kirchlichen Ordnung insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie beschließt den Haushaltsplan des Kirchenkreises und nimmt die Jahresrechnung ab.
- Sie beschließt im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen den Stellenplan.
- Sie beschließt über eine Gebäudekonzeption.
- Sie legt die Zweckbestimmung der Kirchenkreiskollekten im Rahmen des von der Landeskirche aufgestellten Planes fest.
- Sie beschließt über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Stellen für Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen.
- Sie beschließt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung über die Bildung von Regionen.
- Sie wählt den Superintendenten/ die Superintendentin.
- Sie nimmt die weiteren ihr aufgetragenen Wahlen vor.
- Sie bestellt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung die Visitationskommission.
- Sie nimmt die weiteren ihr durch die Verfassung oder durch Kirchengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr. aus der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.