„Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: Wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn. Denn dazu ist Christus gestorben, dass er über Tote und Lebende Herr sei.“
(Paulus an die Römer im Römerbrief 14,8-9)
Christinnen und Christen dürfen sich im Leben wie im Sterben, in glücklichen Lebensphasen wie in der Trauer bei ihrem Herrn geborgen wissen, der „dem Tode die Macht genommen hat.“ (2. Timotheusbrief 1,10). Im Vertrauen darauf, dass Gottes Güte und Barmherzigkeit über die Grenze des Todes hinausweisen, können sich trauernde Angehörige, Freunde und Bekannte zur kirchlichen Trauerfeier am Sarg und Grab eines Verstorbenen versammeln.
Die Traueransprache der Pfarrerin oder des Pfarrers ruft noch einmal einige Episoden aus dem Leben des Verstorbenen in Erinnerung. Geistlich-theologisch geht es vor allem um den Trost und die Gewissheit, welche Christinnen und Christen aus der Auferstehungshoffnung schöpfen. Zugleich ist der Tod eines vertrauten Menschen immer auch Orientierung für die Lebenden: "Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf das wir klug werden." Psalm 90,12
Der Trauergottesdienst beginnt je nach örtlicher Gepflogenheit in der Friedhofskappelle oder in der Dorfkirche. Er wird fortgesetzt, indem die Trauergemeinde den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte geleitet. Am Grab spricht die Pfarrerin oder der Pfarrer weitere Bibel- und Segensworte. Gemeinsam beten die Versammelten hier das Vater Unser. In manchen altmärkischen Dörfern wird auch ein Dreischritt praktiziert: Aufbarung in der Trauerhalle, Beisetzung am Grab und Trauergottesdienst in der Kirche.
In den Tagen vor der Bestattung treffen sich die hinterbliebenen Angehörigen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer zum so genannten Trauergespräch. Im Mittelpunkt dieses Gespräches stehen das Leben des oder der Verstorbenen und der Ablauf des Trauergottesdienstes.
Kirchlich bestattet werden kann, wer Kirchenmitglied gewesen ist. In Ausnahmefällen können auch Verstorbene kirchlich bestattet werden, die keiner christlichen Kirche angehören.
Wer einen Angehörigen kirchlich bestatten lassen möchte, muss dieses dem Bestattungsunternehmen mitteilen. Auf Wunsch stellt es dann den Kontakt zwischen der Trauerfamilie und der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer her.
Immer häufiger wenden sich Angehörige (wieder) mit der Bitte um eine Andacht am Sterbebett oder eine Abschiedsandacht im Sterbezimmer an die zuständige Pfarrerin oder den Pfarrer. Sprechen Sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer in einer entsprechenden Situation einfach an. Es entspricht ihrem beziehungsweise seinem seelsorgerlichen Selbstverständnis, Trauernden und Sterbenden tröstend zur Seite zu stehen. Hierzu ist es gut zu wissen, dass der Verstorbene noch 36 Stunden zu Hause bleiben kann. Diese Zeit bleibt den Angehörigen, um das Abschiednehmen zu bedenken und zu regeln.
Zur kirchlichen Bestattung gehört die Abkündigung der Bestattung unter Nennung des Namens des oder der Verstorbenen im Sonntagsgottesdienst der Gemeinde, der auf den Tag der Bestattung folgt. In der Fürbitte gedenkt die Gemeinde der oder des Verstorbenen und betet um Trost für die Hinterbliebenen.
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